Sollte die Aufgabe im ASD wahrgenommen werden, ist auf jeden Fall durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass es zu keiner Interessenkollision zwischen Fallverantwortung und Fachberatung kommt und die datenschutzrechtlichen Anforderungen gewahrt werden. 22 Die Dokumentation und damit Speicherung der … B. der Gesundheitshilfe, Polizei, …. jawahar navodaya vidyalaya, kadapa district : jawahar navodaya vidyalaya, kadapa district : time table for the year 2019-20 w.e.f. Diese Beratungsansprüche richten sich jedoch an Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte und sind damit klassische Unterstützungsleistungen für die Eltern. Hinzu kommt die Tagungspauschale von 210 Euro. 1 KKG genannten Berufsgeheimnisträger. Inhaltliche Schwerpunkte: Rahmenbedingungen Bundeskinderschutzgesetz § 8a SGB VIII: • sachl. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf … 2 S. 2 Hs. Die Grundlagenkurse richten sich insbesondere an Neu- oder Wiedereinsteiger im Kinderschutz. § 8b Abs. Sie können als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (nach §§ 8a, 8b SGB VIII, § 4 KKG) vom Jugendamt zu Fragen des Kinderschutzes beauftragt und damit auch trägerübergreifend tätig werden. Über die rechtmäßige Ausübung des Elternrechtes wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. erfahrene Fachkraft in § 8b SGB VIII und damit auch der Ein-satz der insoweit erfahrenen Fachkraft wird weit über ihren ursprünglichen Einsatzrahmen hinaus ausgedehnt. Gemäß § 14 SGB I i. V. m. § 37 S. 2 SGB I ist das Jugendamt als Sozialleistungsträger verpflichtet, über Rechte und Pflichten nach dem SGB VIII zu beraten. Entsprechend den „Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII“ des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 10.07.2012, Punkt I. Präambel: Gemäß § 79a SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu Ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Qualifizierung durch nachgewiesene Fortbildung. Die Dokumentation sollte folgende Punkte beinhalten: beratende Fachkraft / Fachkräfte, beruflicher Hintergrund der beratenen Person, einzuschätzende Situation (Kindeswohlgefährdung), Ergebnis der Beratung, evtl. 3 SGB VIII-E) wird auf die oben erfolgten Aussagen verwiesen. Durch wen die Beratung nach § 8b Abs.1 SGB VIII erfolgen soll, ist im Bundeskinderschutzgesetz nicht klar geregelt. Insbesondere Personen, die keine fachspezifische Ausbildung haben, aber beruflich mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, werden sich zuerst an das Jugendamt wenden, weshalb vor allem für diese Gruppe Fachberatungsmöglichkeiten im Jugendamt vorgehalten werden sollten. 3 Satz 2 SGB VIII), z. Sie will damit die praktische Arbeit diakonischer pseudonymisierten Fallschilderung hinweisen. Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft § 8a Absatz 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. 3 SGB VIII stützt sich auf folgende Erwägungen: Der Beratungsanspruch aus § 8b Abs. Hierfür stehen Ihnen insoweit erfahrene Fachkräfte gem. Dies könnte z. 2 KKG ergibt sich für den jeweils erfassten Personenkreis gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein Anspruch auf Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. 13.04.2021 (Di) - 02.03.2022 (Mi), 09:00 Uhr - 16:00 Uhr . Dies entspricht der Wahrnehmung von Aufgaben des Wächteramtes und damit einer hoheitlichen Aufgabenstellung. 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. Pädagogisches Personal – KITA-Berufeliste, Heimerziehung / sonstige Betreute Wohnform, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern, Religiöse / weltanschauliche Gruppierungen, Empfehlungen zur Beteiligung von Instituten, Empfehlung zur Funktion der Planungsfachkraft. 1 SGB VIII, noch § 76 Abs. Kursnummer. Schutzauftrag nach §8a SGB VIII Sollten bei einem Kind Anzeichen beobachtet werden, die auf eine Kindswohlgefährdung hinweisen, so beraten sich die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig miteinander. Am Ende erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat der „Kinderschutzfachkraft gem. 4365 . Die Beratung nach § 8b Abs. m. § 4KKG besitzen auch Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen und privaten Schulen, Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal und weitere Berufsgruppen, denen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt werden, gegenüber dem Jugendhilfe- 3 Abs. 6 Abs. Die Dokumentation sollte folgende Punkte beinhalten: beratende Fachkraft / Fachkräfte, beruflicher Hintergrund der beratenen Person, einzuschätzende Situation (Kindeswohlgefährdung), Ergebnis der Beratung, evtl. Damit soll der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen ihres Wohles bezweckt werden. 9; Meysen/Eschelbach, BKiSchG, 2012, S. 123 Rn. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft (gemäß der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG) Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft Status. § 8a/8b SGB VIII) 2. 3 SGB VIII, die gem. B. mittels einer Änderung oder Abkürzung der Namen der Beteiligten oder durch das Ersetzen des Namens durch andere Zeichen erfolgen. 8a SGB X wird die Pseudonymisierung von Daten wie folgt definiert: „Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.“ Dies kann z. §§ 8a, 8b SGB VIII sowie § 4 KKG Informationen zur fachlichen Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Erzieher/innen, Lehrkräfte, Ärzte/Ärztínnen, Therapeuten und andere Ratsuchende Seminargebühren Die Seminargebühren für alle drei Seminarblöcke eines Kurses betragen insg. Bei der Beratung gem. Traumata durch Vernachlässigung und Misshandlung und deren Auswirkungen und Folgen für die frühkindliche Bindung Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft (gemäß der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG) Veranstaltungsbeschreibung. 8). B. Belastbarkeit, professionelle Distanz Urteilsfähigkeit). 25.06.2019 Praxiserfahrung im Umgang mit traumatisierten Kindern und Problemfamilien, Fähigkeit zur Kooperation mit den Fachkräften öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe sowie mit weiteren Einrichtungen, z. 1 SGB VIII zielt auf eine Beratung bei der Ein-schätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall. Es ist zu empfehlen, dass das Jugendamt einen Pool an Kinderschutzfachkräften bildet (vgl. Beschreibung. 1 SGB VIII je nach örtlicher Gegebenheit auch freie Träger (z. Entscheidung zu § 8b SGB VIII in unserer Datenbank: KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16; Was ist das? Auf § 8a SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) Schutz von Sozialdaten § 62 (Datenerhebung) § 65 (Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe) Vgl. 4 SGB VIII sieht für in der Jugendhilfe tätige Personen, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. verlangt keinen direkten beruflichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen. 1 SGB VIII findet sich im ersten Kapitel der allgemeinen Vorschriften wieder. Bewerber*innenanzahl überschritten. Fortbildung gewährleistet wird. 1 SGB VIII verlangten „beruflichen Kontakt“ der anspruchsberechtigten Person mit Kindern und Jugendlichen geringe Anforderungen zu stellen, um die Niedrigschwelligkeit des Beratungsangebotes zu gewährleisten. Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi), Leitfaden zur Durchführung Interner Fortbildungen, Grundsätze zur Supervision in Jugendämtern, Bayerische Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder. Werden Nichtfachkräfte beraten, ist deren fachlicher Kenntnisstand zu berücksichtigen und die Beratung entsprechend zu gestalten. 1 SGB VIII gibt einen Anspruch auf Beratung, was den Schluss nahe legen könnte, dass es sich hier um eine Unterstützungsleistung ähnlich den Beratungsansprüchen aus den §§ 17, 18 oder 28 SGB VIII handeln könnte. 1 SGB VIII an die Jugendämter wird daher empfohlen, die Erfüllung des Beratungsauftrages auf jeden Fall auch durch insoweit erfahrene Fachkräfte im Jugendamt sicherzustellen. Kapitel § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe § 2 Aufgaben der Jugendhilfe § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe Einschätzung Kindeswohlgefährdung (erweit. 1 SGB VIII. Stand: Neugefasst durch Bek. 1, 2 S. 1 Nr. 3 SGB VIII) beschrieben werden. Bei der Beratung geht es um fachliche Fragen im Bereich der Kindeswohlgefährdung und des Verfahrens nach § 8a SGB VIII bzw. B. dadurch geschehen, dass Regelungen zur Beratungszuständigkeit nach § 8b Abs. 2 KKG nahe, dass diese insoweit erfahrenen Fachkräfte auch bei freien Trägern der Jugendhilfe angesiedelt sein können, sofern sie vom Jugendamt damit beauftragt werden. 3 SGB VIII-E) wird auf die oben erfolgten Aussagen verwiesen. § 8b Abs. ausgebucht (Warteliste möglich) Veranstaltungszeitraum. weitere zu veranlassende Maßnahmen, Absprachen mit der beratenen Person etc. § 8a Abs. 98. Es wird empfohlen, an den in § 8b Abs. Vereinbarung zum Schutz Gibt es wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt, werden die Personensorgeberechtigten darüber informiert. § 8a SGB VIII und der Datenschutz Das Jugendamt hat die Aufgabe, zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche sich frei und ohne jegliche Art von Gewalt entwickeln können und das Kindeswohl durch entsprechende Maßnahmen vor Gefahren schützen soll. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD können selbst nicht die Beratung nach § 8b SGB VIII durchführen, da diese vor Information des Jugendamtes stattfinden muss. Diese Beratungsansprüche richten sich jedoch an Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte und sind damit klassische Unterstützungsleistungen für die Eltern. Mögliche Interessenkollisionen sind ernst zu nehmen und bedürfen einer amtsinternen Regelung, die diese verhindert. Ändert sich während des Gesprächs und/oder Besuchs der Zweck und geht bspw über in ein Beratungsgespräch nach § 16 SGB VIII oder die Prüfung eines Leistungsanspruchs nach § 27 SGB VIII, ist dies ebenfalls transparent zu machen und das entsprechende Einverständnis einzuholen (Meysen/Eschelbach 2012, Kap. Die Systematik der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Aufgaben leitet sich jedoch aus Art. Vereinbarung zum Schutz Gibt es wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt, werden die Personensorgeberechtigten darüber informiert. Damit kann sichergestellt werden, dass insgesamt ein qualitativ hochwertiges Netz an Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung steht. Die „anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ werden gemäß § 3 Abs. Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag nach §§ 8a, 8b Abs. In § 67 Abs. Beide Vorschriften statuieren einen Beratungsanspruch für den genannten Personenkreis. (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft gemäß den §§8a, 8b SGB VIII und §4 KKG (Block I) Veranstaltungsbeschreibung. Empfehlung zum § 8b SGB VIII sehen vor, dass Fachberatungen zur Gefährdungseinschätzung durch Mitarbeiter/innen von Erziehungsberatungsstellen vorgenommen werden können, wenn sie vom Jugendamt dazu benannt worden sind. 5 G v. 9.10.2020 I 2075, § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen, § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, § 58a Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe, § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung, § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter, § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung, § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium, § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige, § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel, § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden, Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben, § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung, § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a, § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen, § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege, § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung, § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen. 2 KKG. 2 GG und damit dem hoheitlichen Aufgabenbereich zuzuordnen sind. 1 SGB VIII gibt einen Anspruch auf Beratung, was den Schluss nahe legen könnte, dass es sich hier um eine Unterstützungsleistung ähnlich den Beratungsansprüchen aus den §§ 17, 18 oder 28 SGB VIII handeln könnte. § 8b Abs. richtet sich an die in § 4 Abs. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. Darin enthalten sind ein 2) direkt zugeordnet. 4, 8b Abs. §8b SGB VIII. 2 KKG ist das Jugendamt verpflichtet, einen „Pool“ insoweit erfahrener Fachkräfte vorzuhalten, die diese Aufgabe nicht nur gegenüber Fachkräften der Jugendhilfe auszuüben haben, sondern auch gegenüber außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Berufsgruppen. 1 SGB VIII und § 4 Abs. B. durch die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) erfolgen. Das SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe wurde 1990 als Artikel 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG = „Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts“ von 1990) auf den Weg gebracht. Das Gesetzespaket trat am 01.10.05 in Kraft. Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII. Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse- Tool Matomo. 1. 1 SGB VIII eröffnet auch Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, einen solchen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Damit verbunden ist, dass eine ausreichende Anzahl insoweit erfahrener Fachkräfte vorgehalten und deren Qualifizierung bzw. Die insoweit erfahrene Fachkraft sollte die Ratsuchenden zu Beginn des Gesprächs auf die Möglichkeit einer anonymisierten bzw. Näheres hierzu regelt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zeitnah in einem AMS. Eine Pflicht zur Pseudonymisierung wird man dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnehmen können1). B. Beratungsstellen und Kinderschutzzentren) beteiligt werden. § 8b Abs. Ziele und Inhalte: Ziel des Kurses ist es, die Teilnehmenden auf die Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft („insoweit erfahrene Fachkraft“) gemäß den §§ 8a Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. In der Literatur wird z. T 1) die Ansicht vertreten, dass die Beratung aufgrund der Interessenkollision zwischen Fachberatung und eigenem Schutzauftrag sowie zur Gewährleistung der Anonymität der betroffenen Familien nicht durch Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) erfolgen soll. Zuständig ist grundsätzlich jedes Jugendamt („Allzustän-digkeit“). zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten. 6 GG her, wonach Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind und es demzufolge eine wesentliche Aufgabe der Jugendhilfe ist, die Eltern bei der Erziehungsaufgabe zu unterstützen und folglich auch Leistungen der Jugendhilfe anzubieten. Juni 1990, BGBl. Wenn Sie sich als Fachkraft Sorgen um ein Kind und seine Familie machen haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft (§ 8a bzw. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es hier. 1 SGB VIII nur in den gesetzlich angeordneten Fällen auf freie Träger delegierbar ist.i) Weder § 8b Abs. Es handelt sich somit funktional um Aufgaben, die dem staatlichen Wächteramt aus Art. § 8b SGB VIII, Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschät- zung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe An- v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. persönliche Eignung (z. § 72a SGB VIII: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen: Es ist mit den geeigneten Mitteln sicherzustellen, dass keine Personen, ob haupt- … Dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruch auf Beratung nach § 8b Abs. Berlineinheitlicher Risikoeinschätzung bei Verdacht einer Gefährdung des Wohl eines Kindes oder Jugendlichen (Ersteinschätzung gem. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kin-dern und Jugendlichen § 8b Absatz 2 SGB VIII „Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zu- − Fachliche Beratung (§ 4 KKG, § 8b SGB VIII) ..... 21 − Erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII, §§ 43 und 44 SGB VIII) ..... 26 4. Die Beratung nach § 8b Abs. § 8b Abs. 4 S. 2, 8b Abs. § 8 a und 8 b SGB VIII zur Verfügung. 1 SGB VIII). Demzufolge ist es auch Aufgabe der Jugendhilfe hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, die im SGB VIII als „andere Aufgaben“ (§ 2 Abs. 2 KKG in NRW . Rechtsprechung zu § 8b SGB VIII. € 830,00 Euro. Mein Vortrag konzentriert sich auf den § … Die Befugnis zur Datenübermittlung ergibt sich aus den jeweiligen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen. Anders als § 4 Abs. Kapitel § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe § 2 Aufgaben der Jugendhilfe § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe ID3 0RTIT2,Report into the Christchurch mosque attacksCOMM ]XXXThe Royal Commission into the Christchurch mosque attacks is handing over its findings to … 1 SGB VIII ist durch die insoweit erfahrene Fachkraft umfassend schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. 1 SGB VIII als auch aus § 4 Abs. 1. Die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft) umfasst die Vermittlung rechtlicher, verfahrensbezogener und fachlicher Grundlagen zur Ausgestaltung des Schutzauftrags bei Es wird empfohlen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine entsprechende Beratung der Be-troffenen erfolgt. § 8b SGB VIII – Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. § 76 Abs. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft Fulda nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG. Welchem dieser Wirkungskreise ist nun die Aufgabe nach § 8b Abs. Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 8b Rn. §§8a, 8b SGB VIII … Rahmenbedingungen der Beratung gem. Das Jugendamt. Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft Fulda nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG. 4 S. 2, 8b Abs. Nach § 8b Abs. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe. Zur Übergangsplanung (§ 36b SGB VIII-E) und die Qualifizierung insoweit erfahrener Fachkräfte zu den spezifischen Schutzbelangen (§§ 8a Abs. Mit Curriculum-Update Erweiterungen zum Themenkomplex. Kompetenz zur kollegialen Beratung; nach Möglichkeit supervisorische oder coaching-Kompetenzen. 3, 76 Abs. Bewerber*innenanzahl überschritten. 8b SGB VIII und 4 KKG . Im Falle des § 8b Abs. 1 SGB VIII als eine „andere Aufgabe“ der Jugendhilfe i. S. d. § 2 Abs. Wichtig dabei ist, dass nicht eine Stelle benannt werden kann, sondern Personen innerhalb einer 1 SGB VIII. Bitte bewerben Sie sich für Fulda oder Liste 2021 Sollten Sie sich für diesen Kurs interessieren, bitten wir um Flexib Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz (seit dem 1. gesetzbuches (SGB VIII), das auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt wird (KJHG). § 8a und 8b SGB VIII Beratung bei Kindeswohlgefährdung. 1 SGB VIII zu erfüllen hat, heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass die Beratung unmittelbar durch seine Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst / Bezirkssozialdienst des Jugendamtes erfolgen muss. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz . weitere zu veranlassende Maßnahmen, Absprachen mit der beratenen Person etc. Auflage 2013, § 8b Rn. 1 SGB VIII sehen jedoch eine Delegierbarkeit vor. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Berlineinheitlicher Risikoeinschätzung bei Verdacht einer Gefährdung des Wohl eines Kindes oder Jugendlichen (Ersteinschätzung gem. Im Hinblick auf die fachliche und organisatorische Notwendigkeit einer engen Anbindung der Beratung gem. 3 SGB VIII..... 33 − Sicherung der Rechte von Kindern und So Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 8b Rn. Unabhängig von einem Anspruch auf Beratung aus § 8b Abs. Der Beratungsanspruch nach § 8b Abs. Januar 1991 in den westlichen Bundesländern in Kraft und löste das bis dahin geltende deutsche Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1961 ab. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und … 1 SGB VIII zuzuordnen? (2) Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien, zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie. 3 SGB VIII ausschließlich von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD können selbst nicht die Beratung nach § 8b SGB VIII durchführen, da diese vor Information des Jugendamtes stattfinden muss. Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen... 33 − Beratungsanspruch, § 8 Abs. 2 Rn 17). Im Fall einer vermuteten Kindswohlgefährdung wird eine insoweit erfahrene Kindesschutzfachkraft beratend hinzugezogen. § 8b Abs. Zusätzlich sollten an der Fachberatung nach § 8b Abs. Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier: Mit Link Abkürzungen ausschreiben Kürzere Variante (ohne Halbsatz) Was ist dejure.org? §§ 8a, 8b SGB VIII sowie § 4 KKG Informationen zur fachlichen Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Erzieher/innen, Lehrkräfte, Ärzte/Ärztínnen, Therapeuten und andere Ratsuchende. Zur Übergangsplanung (§ 36b SGB VIII-E) und die Qualifizierung insoweit erfahrener Fachkräfte zu den spezifischen Schutzbelangen (§§ 8a Abs. Die Tagungspauschale umfasst die Gesamtkosten für Verpflegung über alle drei Seminarblöcke. Transformers: Basics, Maintenance, and Diagnostics vii Contents (continued) Page 4. I S. 1163) § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der. Eine Ausnahme davon ist nur in den Fällen möglich in denen eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung vorhanden ist (§ 3 Abs. § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz . § 8b Abs. 8b SGB VIII und § 4 KKG). 1), noch den anderen Aufgaben der Jugendhilfe (Abs. Stand: Neugefasst durch Bek. Geschichte. 27.05.2020 nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Max. Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII. § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.